Allgemeine Geschäftsbedingungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Peter Schott, IKS-Consulting (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über Beratungs- und Reviewleistungen im Bereich Informationssicherheit, IT-Risikomanagement und Interne Kontrollsysteme. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
Gegenstand sind die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebenen Beratungs- und Reviewleistungen, insbesondere Standortbestimmungen, IT-Risiko- und Governance-Reviews, Informationssicherheits-Roadmaps, Backup-/Recovery-Managementchecks und Management-Workshops. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich um Dienstleistungen; ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
Der CyberRisikoCheck ist eine Standortbestimmung nach einem an der DIN SPEC 27076 orientierten Vorgehen. Er ist keine Zertifizierung und keine Garantie vollständiger IT-Sicherheit. Reviews bilden die zum Erhebungszeitpunkt anhand vereinbarter Informationen und Nachweise erkennbare Situation ab.
§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Ansprechpartner und vereinbarte Nachweise rechtzeitig, vollständig und zutreffend bereit. Er weist auf besondere Schutzbedarfe und Beschränkungen hin. Ergebnisse beruhen auf dem vereinbarten Scope und den zugänglich gemachten Informationen. Folgen unzureichender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
§ 4 Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Eine ständige Verfügbarkeit oder 24/7-Bereitschaft wird nicht geschuldet.
§ 5 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Auslagen und Reisekosten werden nur berechnet, soweit dies vereinbart wurde. Rechnungen sind netto und sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Gesetzliche Umsatzsteuer wird, soweit anwendbar, gesondert ausgewiesen.
Eine mögliche öffentliche Förderung ist kein Bestandteil der Vergütungsvereinbarung und keine Zahlungsvoraussetzung. Der Auftraggeber bleibt unabhängig von Bewilligung oder Auszahlung eines Zuschusses zur vollständigen Zahlung verpflichtet.
§ 6 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen, als vertraulich erkennbaren Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie ausschließlich für Vertragszwecke. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus. Eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung geht diesen Regelungen vor.
§ 7 Datenschutz und Informationssicherheit
Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Soweit eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt, wird vor Beginn eine gesonderte Vereinbarung geschlossen. Übermittlungswege, Zugriffe, Aufbewahrung und Löschung projektbezogener Informationen werden bei Bedarf im Auftrag konkretisiert.
§ 8 Einsatz Dritter
Eine Einbeziehung externer Spezialisten erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Aufgaben, Verantwortlichkeit, Vertraulichkeit und gegebenenfalls datenschutzrechtliche Rollen werden dabei festgelegt. Ohne Zustimmung werden keine vertraulichen Projektinformationen an externe Spezialisten weitergegeben.
§ 9 Ergebnisse und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält an Berichten und Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke. Eine Veröffentlichung, Bearbeitung zur Weiterverwertung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform, soweit sie nicht zur internen Steuerung, an gesetzlich zuständige Stellen oder an ausdrücklich vereinbarte Prüfer erforderlich ist.
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im gesetzlich zulässigen Rahmen ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
Beratung und Empfehlungen reduzieren Risiken, können Sicherheitsvorfälle jedoch nicht ausschließen. Für Entscheidungen und Umsetzung bleibt der Auftraggeber verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
Dienstverträge können nach den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform. Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen und vereinbarte Auslagen sind zu vergüten.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Aschaffenburg. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.