Rechtlich selbständig und am Markt tätig
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.
Konzeptionelle und individuelle Beratung zur organisatorischen und strategischen Informationssicherheit kann möglicherweise bezuschusst werden. Entscheidend sind Unternehmen, Beratungsinhalt und der richtige Ablauf.
Förderfähigkeit und Zuschusshöhe werden ausschließlich durch Leitstelle und BAFA geprüft. Es besteht kein Rechtsanspruch; maßgeblich sind die aktuellen offiziellen Richtlinien und verfügbaren Haushaltsmittel.
maximale förderfähige Beratungskosten als Bemessungsgrundlage je Beratung.
in den alten Bundesländern, Berlin und Region Leipzig: maximal 1.750 Euro.
in den neuen Bundesländern sowie Regionen Lüneburg und Trier nach Richtlinienabgrenzung: maximal 2.800 Euro.
Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen zählt die Umsatzsteuer nicht zu den förderfähigen Kosten. Nach aktuellem BAFA-Hinweis wird bei nicht Vorsteuerabzugsberechtigten seit 15. November 2025 der gezahlte Brutto-Rechnungsbetrag zugrunde gelegt.
Das Programm fördert konzeptionelle und individuell durchgeführte Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Auf Informationssicherheit übertragen bedeutet das insbesondere:
Organisatorische und strategische Informationssicherheitsberatung kann in diesen Rahmen fallen, wenn sie auf Unternehmensführung und betriebliche Leistungsfähigkeit ausgerichtet ist.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.
Zusätzlich höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme.
Die KMU-Grenzen werden nicht ausschließlich anhand des isolierten Antragstellers beurteilt.
Unter anderem bestehen Ausschlüsse für bestimmte beratende Unternehmen, Beteiligungen der öffentlichen Hand, gemeinnützige Organisationen und Insolvenzfälle.
Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder deren Eigenbetrieben stehen, sind nach dem aktuellen BAFA-Merkblatt nicht antragsberechtigt. Die BAFA-Seite richtet sich daher vor allem an privatwirtschaftliche KMU.
Beratungsbedarf, KMU-Grunddaten und mögliche inhaltliche Förderfähigkeit orientierend klären.
Das Unternehmen stellt den Zuschussantrag über die BAFA-Plattform und wählt eine Leitstelle.
Leitstelle und BAFA prüfen formale Voraussetzungen sowie die Beratereigenschaft. Das Schreiben ist noch keine Förderzusage.
Bereits der Abschluss eines Beratungsvertrags gilt als Beginn. Ein vorzeitiger Vertrag gefährdet die Förderung.
Analyse, Schwachstellen, betriebsindividuelle Empfehlungen und Umsetzungsanleitung werden dokumentiert.
Rechnung zunächst vollständig begleichen; die geforderten Unterlagen grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Informationsschreiben elektronisch einreichen.
Erst nach abschließender Prüfung entscheidet das BAFA über Bewilligung und Zuschuss.
Innerhalb der derzeit veröffentlichten Geltungsdauer können je förderberechtigtem Unternehmen höchstens zwei Beratungen pro Jahr und insgesamt höchstens fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung.
Die aktuell veröffentlichte Förderrichtlinie gilt längstens für Anträge bis zum 31. Dezember 2026. Eine Fortführung sollte erst nach Veröffentlichung einer neuen oder verlängerten Rechtsgrundlage zugesagt werden.
Im Erstgespräch prüfen wir Scope und Grundvoraussetzungen orientierend – ohne Förderzusage.