Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

BAFA-Förderung für Informations­sicherheits­beratung nutzen.

Konzeptionelle und individuelle Beratung zur organisatorischen und strategischen Informationssicherheit kann möglicherweise bezuschusst werden. Entscheidend sind Unternehmen, Beratungsinhalt und der richtige Ablauf.

IKS-Consulting ist im BAFA-Beraterverzeichnis gelistet. · Stand: 17. Juli 2026
Keine Förderzusage durch IKS-Consulting

Förderfähigkeit und Zuschusshöhe werden ausschließlich durch Leitstelle und BAFA geprüft. Es besteht kein Rechtsanspruch; maßgeblich sind die aktuellen offiziellen Richtlinien und verfügbaren Haushaltsmittel.

3.500 €

maximale förderfähige Beratungskosten als Bemessungsgrundlage je Beratung.

50 %

in den alten Bundesländern, Berlin und Region Leipzig: maximal 1.750 Euro.

80 %

in den neuen Bundesländern sowie Regionen Lüneburg und Trier nach Richtlinienabgrenzung: maximal 2.800 Euro.

Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen zählt die Umsatzsteuer nicht zu den förderfähigen Kosten. Nach aktuellem BAFA-Hinweis wird bei nicht Vorsteuerabzugsberechtigten seit 15. November 2025 der gezahlte Brutto-Rechnungsbetrag zugrunde gelegt.

Was grundsätzlich gefördert wird

Individuelle Unternehmensberatung – nicht bloße Technik.

Das Programm fördert konzeptionelle und individuell durchgeführte Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Auf Informationssicherheit übertragen bedeutet das insbesondere:

  • Analyse der betrieblichen Ausgangssituation
  • Benennung konkreter Schwachstellen und Risiken
  • betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen
  • detaillierte Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis
  • schriftlicher Beratungsbericht

Organisatorische und strategische Informationssicherheitsberatung kann in diesen Rahmen fallen, wenn sie auf Unternehmensführung und betriebliche Leistungsfähigkeit ausgerichtet ist.

KMU-Kriterien

Wer kann grundsätzlich antragsberechtigt sein?

Unternehmensstatus

Rechtlich selbständig und am Markt tätig

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.

Größe

Weniger als 250 Beschäftigte

Zusätzlich höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme.

Verflechtungen

Partner- und verbundene Unternehmen zählen mit

Die KMU-Grenzen werden nicht ausschließlich anhand des isolierten Antragstellers beurteilt.

Ausschlüsse

Nicht jedes KMU ist antragsberechtigt

Unter anderem bestehen Ausschlüsse für bestimmte beratende Unternehmen, Beteiligungen der öffentlichen Hand, gemeinnützige Organisationen und Insolvenzfälle.

Kommunale Unternehmen

Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder deren Eigenbetrieben stehen, sind nach dem aktuellen BAFA-Merkblatt nicht antragsberechtigt. Die BAFA-Seite richtet sich daher vor allem an privatwirtschaftliche KMU.

Der richtige Ablauf

Der Antrag kommt vor Vertrag und Beratungsbeginn.

Erstkontakt und unverbindliche Scope-Prüfung

Beratungsbedarf, KMU-Grunddaten und mögliche inhaltliche Förderfähigkeit orientierend klären.

Online-Antrag durch das KMU

Das Unternehmen stellt den Zuschussantrag über die BAFA-Plattform und wählt eine Leitstelle.

Informationsschreiben abwarten

Leitstelle und BAFA prüfen formale Voraussetzungen sowie die Beratereigenschaft. Das Schreiben ist noch keine Förderzusage.

Erst danach Vertrag und Beratung

Bereits der Abschluss eines Beratungsvertrags gilt als Beginn. Ein vorzeitiger Vertrag gefährdet die Förderung.

Individuelle Beratung und Bericht

Analyse, Schwachstellen, betriebsindividuelle Empfehlungen und Umsetzungsanleitung werden dokumentiert.

Vollständig zahlen und Verwendungsnachweis

Rechnung zunächst vollständig begleichen; die geforderten Unterlagen grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Informationsschreiben elektronisch einreichen.

Prüfung und mögliche Auszahlung

Erst nach abschließender Prüfung entscheidet das BAFA über Bewilligung und Zuschuss.

Kontingent und Frist

Bis zu zwei Beratungen pro Jahr.

Innerhalb der derzeit veröffentlichten Geltungsdauer können je förderberechtigtem Unternehmen höchstens zwei Beratungen pro Jahr und insgesamt höchstens fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung.

Die aktuell veröffentlichte Förderrichtlinie gilt längstens für Anträge bis zum 31. Dezember 2026. Eine Fortführung sollte erst nach Veröffentlichung einer neuen oder verlängerten Rechtsgrundlage zugesagt werden.

Redaktionell geprüft am 17.07.2026 · nächste planmäßige Prüfung: Oktober 2026

Häufige Fragen

BAFA kurz beantwortet.

Ist jede IT-Sicherheitsberatung förderfähig?
Nein. Entscheidend sind der individuelle, konzeptionelle Beratungscharakter, die unternehmerische Fragestellung und ein richtlinienkonformer Bericht. Reine Technik oder Umsetzung genügt nicht.
Darf ich den Vertrag schon vor dem Antrag unterschreiben?
Nein. Erst nach Erhalt des unverbindlichen Informationsschreibens darf der Vertrag geschlossen und die Beratung begonnen werden.
Erhalte ich den Zuschuss sofort?
Nein. Das Unternehmen bezahlt die Beratung vollständig und reicht anschließend den Verwendungsnachweis ein. Nach Prüfung kann der Zuschuss ausgezahlt werden.
Kann IKS-Consulting die Förderung garantieren?
Nein. IKS-Consulting kann den Beratungsauftrag förderkonform abgrenzen und die erforderlichen Beratungsunterlagen erstellen. Über Förderung und Höhe entscheiden ausschließlich BAFA und Leitstelle.
Ist ein kommunales Unternehmen BAFA-antragsberechtigt?
Nach dem aktuellen Merkblatt sind Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder deren Eigenbetrieben ausgeschlossen. Im Einzelfall ist die Rechts- und Beteiligungsstruktur durch die zuständigen Stellen zu prüfen.

Fördermöglichkeit vor dem Vertrag klären.

Im Erstgespräch prüfen wir Scope und Grundvoraussetzungen orientierend – ohne Förderzusage.

BAFA-Vorabcheck anfragen