Bayern, Hessen und Bund

Fördermöglichkeiten für IT-Sicherheit richtig einordnen.

Beratung und technische Umsetzung werden von verschiedenen Programmen unterschiedlich behandelt. Der Antrag muss regelmäßig vor Vertrag oder Maßnahmenbeginn gestellt werden.

Stand: 17. Juli 2026 · keine Förderzusage · offizielle Stellen entscheiden
Programme und Budgets ändern sich kurzfristig

Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine Prüfung durch die jeweilige Bewilligungsstelle. Vor jedem Auftrag sind Status, Richtlinie und zulässiger Maßnahmenbeginn erneut zu prüfen.

Bund · aktiv

BAFA-Unternehmensberatung

Konzeptionelle, individuelle Beratung zu Fragen der Unternehmensführung. Strategische Informationssicherheitsberatung kann möglicherweise in den Förderrahmen fallen.

  • bis 3.500 Euro Bemessungsgrundlage
  • 50 oder 80 Prozent je Standort
  • Antrag vor Beratungsvertrag
Ausführliche BAFA-Seite →
Bayern · aktiv bis 31.12.2027

Digitalbonus Bayern

Für kleine gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern. Gefördert werden Umsetzungsvorhaben zur Digitalisierung oder IT-Sicherheit; reine Beratung ohne Implementierung ist ausgeschlossen.

  • Standard: bis 7.500 Euro
  • Plus: bis 30.000 Euro bei besonderer Innovation
  • bis zu 50 Prozent
  • mindestens 4.000 Euro förderfähige Ausgaben
Offizielle Programmseite →
Hessen · beendet

DIGI-Zuschuss Hessen

Die WIBank hat das Programm mit Ablauf der Förderphase im Juni 2026 beendet. Weitere Förderaufrufe sind nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.

  • Portal geschlossen
  • Warteliste wird nicht mehr berücksichtigt
  • nur bereits ausgewählte Unternehmen beachten ihre individuellen Fristen
Aktueller WIBank-Status →
Beratung oder Umsetzung?

Das Förderziel muss zur Leistung passen.

Die BAFA-Beratungsförderung zielt auf individuelle, konzeptionelle Unternehmensberatung. Der Digitalbonus Bayern zielt auf konkrete Einführung oder Verbesserung von IT-Lösungen und -Prozessen; Beratung und Schulung werden dort nur in Verbindung mit einer Umsetzung berücksichtigt.

Keine Doppelförderung derselben Leistung

Dieselbe Maßnahme darf regelmäßig nicht mehrfach mit öffentlichen Zuschüssen finanziert werden. Leistungsbestandteile und Rechnungen müssen sauber abgegrenzt sein.

Vor Beauftragung

Vier Punkte zuerst klären.

  1. Ist das Unternehmen nach der jeweiligen Richtlinie antragsberechtigt?
  2. Passt die konkrete Leistung zum Fördergegenstand?
  3. Welches Ereignis gilt bereits als förderschädlicher Beginn?
  4. Welche Unterlagen, Fristen und Eigenmittel sind erforderlich?

Redaktionell geprüft am 17.07.2026

Beratungsziel und Förderweg vor dem Vertrag trennen.

Im Erstgespräch klären wir, ob BAFA grundsätzlich zum geplanten Beratungsinhalt passen könnte.

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